Richtlinie des BMF vom 07.06.2021, 2021-0.400.122 gültig ab 07.06.2021

UP-3000, Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-3000 (Arbeitsrichtlinie Allgemeine Bestimmungen) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014