Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0020-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 30.04.2016

VB-0220, Arbeitsrichtlinie Suchtmittel

2. Einfuhr

2.1. Anwendungszeitpunkt

Die in der Anlage 1 und der Anlage 2 angeführten Waren unterliegen den Einfuhrbeschränkungen im Zeitpunkt der Verbringung nach Österreich (siehe auch Abschnitt 1.2.). Bei Nichtgemeinschaftswaren sind die Einfuhrbeschränkungen daher bei allen Arten des Zollverfahrens zu beachten.