Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01
gültig von 16.12.2005 bis 03.12.2024
LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 17 FREIBETRAGSBESCHEID (§ 63 EStG 1988)

17.2 Besondere Anträge des Steuerpflichtigen (§ 63 Abs. 2 EStG 1988)

1043

Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung einen niedrigeren Freibetrag beantragen oder auf die Ausstellung eines Freibetragsbescheides verzichten. Ein von den Freibeträgen des entsprechenden Einkommensteuerbescheides abweichender höherer Freibetrag kann - ausgenommen gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 - nicht beantragt werden.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:20.04.2006
Materie:
  • Steuer
betroffene Normen:
Schlagworte:Lohnsteuer
Systemdaten: Findok-Nr: 19974.1
aufgenommen am: 20.04.2006 12:35:22
Dokument-ID: 370ec295-55cd-452c-bd49-6e3a733351ad
Segment-ID: 849c8b7a-60fe-42a4-b9fa-26dec5f5237b
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