Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0032-IV/8/2007 gültig von 01.03.2007 bis 18.05.2008

VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht

Anlage 2

Liste der veterinärbehördlichen Grenzübertrittstellen

1. Im Bereich des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien:

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

SCHWECHAT-FLUGHAFEN

01/7007-33484
01/7007-33409
post@flughafen.wien.
vetgreko.austria.gv.at

täglich
7.00-23.00

"andere Tiere" 1), umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

2. Im Bereich des Zollamtes Linz Wels:

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

LINZ-FLUGHAFEN

07221/6003471
07221/6003472
post@flughafen.linz.
vetgreko.austria.gv.at

Mo bis Fr:
8.00-19.00

"andere Tiere", Hauspferde, Wildpferde, registrierte Equiden, umhüllte Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

3. Im Bereich des Zollamtes Feldkirch Wolfurt:

Übertrittstelle

Telefon / Telefax /
E-Mail

Abfertigungs
zeiten

Kategorie

TISIS

05522/70596
05522/76926
post@tisis.
vetgreko.austria.gv.at

Mo bis
Sa 6.00-22.00
So 10.00-20.00

registrierte Equiden, Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, ohne Niedertemperaturanforderungen, sowie umhüllte Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind

BUCHS/
BAHNHOF

Kontaktadresse:
Grenztierarzt Tisis

Mo bis
Sa 6.00-22.00
So 10.00-20.00
nach Voranmeldung 2)

Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie alle umhüllten Erzeugnisse, die zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle diese ohne Temperaturanforderungen

HÖCHST

05578/7440441
05578/7440414
post@hoechst.
vetgreko.austria.gv.at

Mo bis
Fr 6.30-21.00
Sa 6.30-13.00
So 14.00-21.00
Ft. 14.00-21.00

alle lebenden Tiere; Erzeugnisse, die nur zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, sowie alle Erzeugnisse, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind, alle diese ohne Temperaturanforderungen

 

  • 1

    ) Als andere Tiere gelten: alle lebenden Tiere außer Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Hauspferden, Wildpferden und registrierten Equiden.

  • 2

    ) Die Abfertigung erfolgt nach Voranmeldung innerhalb der angegebenen Abfertigungszeiten; es ist kein Grenztierarzt durchgehend anwesend.