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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
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Die Änderungen dieser Novelle betreffen die Abschnitte 1.4.2.1., 1.4.2.2., 1.4.2.4., 1.4.4., 3. bis 8. sowie die Anlagen 1 – 7. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
- Anlagen
Anlage 21 - Fax an WB Fallback- Beginn
Von ..................
An: ..................
Datum, Zeit:
Betreff: Beginn des FallbackverfahrenFallback- Beginn
Betreff: Beginn des Fallbackverfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren !
Werte e-zoll-Anwender !
Das System der elektronischen Zollabfertigung - "e-zoll" - ist im Moment nicht bzw. nur eingeschränkt funktionsfähig.
Sie werdenIhre Zollanmeldungen können daher ersucht Ihre Anmeldungenab sofort in dringenden Fällen im Fallbackverfahren ("Notfallverfahren") an die Zollverwaltung zu übermittelnübermittelt werden.
VonSie werden von der Wiederverfügbarkeit des Systems werden Sie umgehend benachrichtigt.
Voraussichtliche Wiederverfügbarkeit des Systems:Die österreichische Zollverwaltung ist bemüht, die volle Funktion von "e-zoll" so rasch als möglich wieder herzustellen.
10. Juli 2006, 13:00 Uhr |
Wir ersuchen Sie um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Triple C Austria