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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0028-IV/6/2007
gültig von 01.02.2007 bis 15.04.2007
ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
- 7. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren
7.4. Liste der vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossenen Personen
Liste A: Liste von in der Gemeinschaft ansässigen Personen, die vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossen sind
Liste B: Liste von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Personen, die vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossen sind