Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010313/0028-IV/6/2007 gültig von 01.02.2007 bis 15.04.2007

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 7. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren

 

7.4. Liste der vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossenen Personen

Liste A: Liste von in der Gemeinschaft ansässigen Personen, die vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossen sind

Abbildung: 26542.1.20.1008

Liste B: Liste von nicht in der Gemeinschaft ansässigen Personen, die vom Carnet TIR-Verfahren ausgeschlossen sind

Abbildung: 26542.1.20.1009

Abbildung: 26542.1.20.1010