Richtlinie des BMF vom 30.01.2009, BMF-010313/0004-IV/6/2009 gültig von 30.01.2009 bis 23.02.2010

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • Anlage 8AE - Liste der Zentralstellen

Anlage 8AH Arbeitshilfe Sensible Waren

Stand 1. Jänner 2009

Abbildung: 31807.3.50.0006

Für diese Waren gelten bei Überschreitung der angeführten Mengen folgende besonderen Bestimmungen:

  • Beförderung nur mit TC31 ohne Vermerk "Beschränkte Geltung"
  • Keine Beförderung mit TC33
  • Beachtung von Mindestsätzen bei Anwendung der Einzelsicherheit
  • Verpflichtende Anführung der Warennummer in der Versandanmeldung
  • Keine Beförderung mit TC32 mit dem Vermerk "Beschränkte Geltung"
  • Zwingende Festlegung einer verbindlichen Beförderungsroute
  • Keine Überführung in das Versandverfahren durch zugelassene Versender