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Richtlinie des BMF vom 30.01.2009, BMF-010313/0004-IV/6/2009
gültig von 30.01.2009 bis 23.02.2010
ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren
- Anlage 8AE - Liste der Zentralstellen
Anlage 8AH Arbeitshilfe Sensible Waren
Stand 1. Jänner 2009
Für diese Waren gelten bei Überschreitung der angeführten Mengen folgende besonderen Bestimmungen:
- Beförderung nur mit TC31 ohne Vermerk "Beschränkte Geltung"
- Keine Beförderung mit TC33
- Beachtung von Mindestsätzen bei Anwendung der Einzelsicherheit
- Verpflichtende Anführung der Warennummer in der Versandanmeldung
- Keine Beförderung mit TC32 mit dem Vermerk "Beschränkte Geltung"
- Zwingende Festlegung einer verbindlichen Beförderungsroute
- Keine Überführung in das Versandverfahren durch zugelassene Versender