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- 3. Zollamtliche Abfertigung
3.9. Zolltarif und Codierungen in e-zoll
(1) Die veterinärrechtlichen Beschränkungen für Tiere, tierische Rohstoffe und Erzeugnisse und Gegenstände, die Träger des Ansteckungsstoffes von Tierseuchen sein können, sind im Zolltarif mit der Maßnahme "VB-0320: Tierseuchenrecht" (VuB-Code "0320") gekennzeichnet.
(2) Für die Codierung der in diesem Abschnitt behandelten Beschränkungen in e-zoll stehen folgende Informationscodes und Dokumentenartencodes zur Verfügung:
Zusätzliche Information Code
Code |
Text |
Hinweise |
70900 |
Kontrolle durch den Grenztierarzt erforderlich |
siehe Abschnitt 2.1. und Abschnitt 3.1.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code 7299 verwendet werden |
70950 |
Teilung von grenztierärztlich abgefertigten Sendungen |
siehe Abschnitt 3.5.; dieser Code darf nicht gemeinsam mit dem Code 7299 verwendet werden |
Dokumentenarten
Dokumenten-artencode |
Beschreibung |
Hinweise |
N853 |
Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 für die Veterinärkontrolle von Erzeugnissen |
siehe Abschnitt 1.2.11., Abschnitt 3.1., Abschnitt 3.3., Abschnitt 3.6. und Anlage 3 Muster 1; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes 7280, 7281, 7282, 7283, 7284 oder 7286 zulässig |
C640 |
Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) gemäß der Verordnung (EG) Nr. 282/2004 für die Veterinärkontrolle von lebenden Tieren |
siehe Abschnitt 1.2.11., Abschnitt 3.1., Abschnitt 3.3., Abschnitt 3.6. und Anlage 3 Muster 2; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes 7280, 7281, 7282, 7285 oder 7286 zulässig |
7280 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Ware für Umladung (Feld 30 GVDE-Ware / Feld 33 GVDE-Tiere) zugelassen |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig |
7281 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zur Durchfuhr (Feld 31 GVDE-Ware / Feld 34 GVDE-Tiere) zugelassen |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig |
7282 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Ware für den Binnenmarkt (Feld 32 GVDE-Ware / Feld 35 GVDE-Tiere) zugelassen |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig |
7283 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zur überwachten Beförderung (Feld 33 GVDE-Ware) zugelassen |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig |
7284 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zu spezifischem Zolllagerverfahren (Feld 34 GVDE-Ware) zugelassen |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig |
7285 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Ware zeitweilig zugelassen (Feld 36 GVDE-Tiere) |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code C640 zulässig |
7286 |
Entscheidung des Grenztierarztes - Zurückgewiesene Sendung (Feld 35 GVDE-Ware / Feld 38 GVDE-Tiere) |
siehe Abschnitt 3.2.1., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit einem der Codes N853 oder C640 zulässig |
7299 |
Ausnahme - Ware von VuB 0320 (Tierseuchenrecht) nicht erfasst |
Codierung von Ausnahmen siehe Abschnitt 4.1., Abschnitt 4.2.1. und Abschnitt 4.2.2. oder einer Nichterfassung von den Beschränkungen (ex-Positionen) siehe Abschnitt 1.2.10., Abschnitt 2.1., Abschnitt 3.1. und Anlage 1; dieser Code darf nicht gemeinsam mit den Codes 70900, 70950, N853 oder C640 verwendet werden |