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Richtlinie des BMF vom 14.06.2011, BMF-010311/0061-IV/8/2011
gültig ab 14.06.2011
VB-0350, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutzmittel
Anlage 1
Liste der Waren, die Beschränkungen nach dem Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 unterliegen
KN-Code |
Warenbezeichnung |
|
ex |
3808 |
Insekticide, Rodenticide, Fungicide, Herbicide, Keimhemmungsmittel und Pflanzenwuchsregulatoren, Desinfektionsmittel und ähnliche Erzeugnisse, in Formen oder Aufmachungen für den Kleinverkauf, sowie als Zubereitungen oder Waren wie Schwefelbänder, -dochte und -kerzen sowie Fliegenfänger, sofern sie als Pflanzenschutzmittel im Sinne des Abschnittes 1.1. eingesetzt werden sollen (siehe auch Abschnitt 1.2.) |