Richtlinie des BMF vom 26.08.2010, BMF-010313/0652-IV/6/2010 gültig von 26.08.2010 bis 01.02.2012

ZK-0911, Arbeitsrichtlinie TIR

Beachte
  • Änderungen auf Grund des AVOG 2010 - DV. Weiters wurden auch textliche Anpassungen und Korrekturen durchgeführt.
Die Arbeitsrichtlinie TIR stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen bei den TIR-Verfahren dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Diese Richtlinie gilt im Bereich der TIR-Verfahren basierend auf dem Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR (TIR Übereinkommen von 1975).
  • 7. Ausschluss bestimmter Waren und Personen vom Carnet TIR-Verfahren

7.3. Liste der vom TIR-Verfahren ausgeschlossenen Personen

Die jeweils aktuellen Listen (Liste A und Liste B) der ausgeschlossenen Personen vom TIR - Verfahren werden mit einer FINDOK - Info mitgeteilt.