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Richtlinie des BMF vom 15.02.2008, BMF-010313/0153-IV/6/2008
gültig von 15.02.2008 bis 10.02.2009
ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS
Beachte
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Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
- 3. NOTFALLVERFAHREN
3.3. Versandanmeldung
Der Verwendung des Einheitspapiers soll bei der Anwendung des Notfallverfahrens erste Priorität eingeräumt werden. Die Versandanmeldung ist gemäß den bisherigen Bestimmungen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen (Exemplare 1,4 und 5). Die Versandanmeldung ist von den Zollstellen mit einer FRN (Fallback Register Number) gem. Abschnitt 3.7.1. zu versehen.
Eine Vergabe einer "Warenerklärungsnummer" hat zu unterbleiben.
Das Einheitspapier kann durch den Ausdruck des Versandbegleitdokument (AccDoc) ersetzt werden, wo die zuständige Zollstelle das Bedürfnis des Zollbeteiligten als gerechtfertigt erachtet oder sonstige berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.
Eine eigene Kennzeichnung erfolgt in jedem Fall bei Verwendung des Einheitspapiers auf allen Exemplaren im Feld A der Versandanmeldung, unter Verwendung des Versandbegleitdokuments anstelle der MRN, durch das Anbringen eines Sonderstempelaufdrucks (Dimension 26x59 mm) in roter Farbe.
Der Sonderstempel ist im Standardverfahren durch die Abgangsstelle und im vereinfachten Verfahren durch den zugelassenen Versender anzubringen.
NCTS NOTFALLVERFAHREN
KEINE DATEN IM SYSTEM VERFÜGBAR
Begonnen am ________________________
(Datum/Uhrzeit))