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Richtlinie des BMF vom 16.11.2009, BMF-010200/0011-VI/6/2009
gültig ab 16.11.2009
StiftR 2009, Stiftungsrichtlinien 2009
- Teil 3:
12. Nachversteuerung
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Mit Auslaufen des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes ist der Nachversteuerungstatbestand des § 8 Abs. 3 lit. b ErbStG 1955 ab 01.08.2008 zur Gänze nicht mehr anwendbar, auch wenn Vermögen von der Privatstiftung zugewendet wird, das sie vor dem 01.08.2008 erhalten hat und daher noch ErbSt-verfangen war.