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Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010220/0024-IV/8/2007
gültig von 01.02.2007 bis 27.04.2011
AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag
- 1. Allgemeine Weisungen
1.4. Erstattungsmeldungen
Da die Erstattung von Altlastenbeiträgen unmittelbare budgetäre Auswirkungen hat, ist die Abteilung IV/8 des Bundesministeriums für Finanzen per E-Mail an die Adresse
zu verständigen, wenn Altlastenbeiträge in der Höhe von 10.000 € oder mehr erstattet werden.