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Richtlinie des BMF vom 15.02.2008, BMF-010313/0153-IV/6/2008
gültig von 15.02.2008 bis 10.02.2009
ZK-0917, Arbeitsrichtlinie NCTS
Beachte
-
Diese Richtlinie gilt im Bereich der gemeinschaftlichen und gemeinsamen Versandverfahren gemeinsam mit den Ausführungen der Arbeitsrichtlinie ZK-0910
- 3. NOTFALLVERFAHREN
3.2. Anwendung
Die Anwendung des Notfallverfahren bei einem Systemausfall des Wirtschaftsbeteiligten erfolgt durch die Entscheidung der Zollstelle, bei einem Systemausfall des NCTS nach vorheriger Rücksprache mit Triple-C-Austria. Sollten keine Informationen bei den Zollstellen von einem Systemausfall bekannt sein, ist von den Zollstellen Kontakt mit Triple-C-Austria aufzunehmen.