Richtlinie des BMF vom 01.04.2013, BMF-010311/0025-IV/8/2013 gültig von 01.04.2013 bis 30.09.2018

VB-0303, Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial

Die Arbeitsrichtlinie Holzverpackungsmaterial (VB-0303) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Beschlusses 2013/92/EU dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. April 2013