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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht
0. EinleitungEinführung
0.1. Rechtsgrundlagen
(1) Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr und Ausfuhr von Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, anzuwendenden Verbote und Beschränkungen sind:
1.die Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen;
2.das Bundesgesetz über den Schutz des Menschen und der Umwelt vor Chemikalien (Chemikaliengesetz 1996 - ChemG 1996), BGBl. I Nr. 53/1997.
(2) Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 sind auf der Homepage der Kommission unter http://ec.europa.eu/environment/ods abfragbar.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, bestehen keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.