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Richtlinie des BMF vom 19.09.2006, BMF-010310/0020-IV/7/2007
gültig von 19.09.2006 bis 30.06.2014
UP-3000, Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Bestimmungen"
- 12. Verbindliche Ursprungsauskünfte (VUA)
12.11. Verhältnis zu Präferenznachweisen, Ursprungszeugnissen oder Verifizierungen
Eine VUA ersetzt nicht einen Präferenznachweis oder ein Ursprungszeugnis. dh. eine Zollpräferenz gibt es nach wie vor nur mit einem gültigen Präferenznachweis. Eine VUA schützt nicht vor einer Verifizierung und ersetzt auch nicht eine Prüfung.