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Richtlinie des BMF vom 14.05.2020, 2020-0.302.604
gültig von 14.05.2020 bis 27.02.2022
UP-4403, Arbeitsrichtlinie Ukraine
Die Arbeitsrichtlinie UP-4403 (Arbeitsrichtlinie Ukraine) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2016