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Richtlinie des BMF vom 11.03.2007, BMF-010311/0048-IV/8/2007
gültig von 11.03.2007 bis 31.10.2009
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- Nichtselbsttätige Waagen
120.2. Verfahren
120.2.1. Umfang der Beschränkungen
(1) Die Bestimmungen dieses Anhangs sind bei der Einfuhr und hier nur bei der Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr von nichtselbsttätigen Waagen anzuwenden. Hinsichtlich der Definition dieses Begriffes wird auf § 1 der Verordnung zur Festlegung von Konformitätsfeststellungsverfahren betreffend Nichtselbsttätige Waagen verwiesen.
(2) Die Einfuhr von Waren (z.B. im Reiseverkehr oder im Postverkehr) ist von der Anwendung der Beschränkungen im Rahmen der Produktsicherheit ausgenommen, wenn die Waren zum eigeneren Ge- bzw. Verbrauch bestimmt sind.