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Richtlinie des BMF vom 20.11.2019, BMF-010310/0333-III/11/2019
gültig von 20.11.2019 bis 04.05.2020
UP-7200, Arbeitsrichtlinie Singapur
Die Arbeitsrichtlinie Singapur (UP-7200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 20. November 2019