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Richtlinie des BMF vom 17.07.2006, BMF-010313/0044-IV/6/2007
gültig von 17.07.2006 bis 30.09.2012
ZK-0612, Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung im Informatikverfahren"
Titel I - Allgemeine Bemerkungen
0. Einleitung
0.1. Anwendungsbereich der Arbeitsrichtlinie
Die Bestimmungen dieser Arbeitsrichtlinie finden ausschließlich Anwendung bei der Abgabe von im elektronischen Verfahren mit e-zoll. Werden schriftliche Zollanmeldungen abgegeben, so sind die diesbezüglichen Bestimmungen der Arbeitsrichtlinie "Einheitspapier/AT, ZK-0611" zu beachten.
Die Teilnahme am Informatikverfahren zur Abgabe von elektronischen Zollanmeldungen erfordert eine gesonderte Bewilligung gemäß § 55 ZollR-DG.
Die Inanspruchnahme von zugelassenen Warenorten bedarf weiters einer Bewilligung gemäß § 11 Abs. 7 ZollR-DG.