Richtlinie des BMF vom 19.03.2013, BMF-010313/0116-IV/6/2013 gültig von 19.03.2013 bis 30.04.2016

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 7. Sensible Waren

Anhang 8AH "Arbeitshilfe Sensible Waren"

Stand 1. Jänner 2012 ( Bekanntgegeben mit dem Datum der Veröffentlichung der FINDOK )

HS-Code

Warenbezeichnung

Mindest-mengen

Code der empfindlichen Waren (1)

Mindestsatz der Einzelsicherheit

0207 12

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, gefroren

3.000 kg



0207 14

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, gefroren

3.000 kg



1701 12

Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

7.000 kg



1701 13

Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

7.000 kg



1701 14

Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

7.000 kg



1701 91

Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

7.000 kg



1701 99

Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose, fest

7.000 kg



2208 20

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5 hl


2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

2208 30

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5hl


2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

2208 40

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5 hl


2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

220850

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5 hl


2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

2208 60

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5 hl


2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

2208 70

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5 hl


2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

ex2208 90

Branntwein, Liköre und andere Spirituosen

5 hl

1

2.500 EUR/hl
reiner Alkohol

2402 20

Zigaretten, Tabak enthaltend

35.000 Stk.


120 EUR/1.000 Stk.

2403 11

Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen

35 kg



240319

Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen

35 kg



(1) Werden die Versandangaben elektronisch übermittelt, wir der Code der empfindlichen Waren in Spalte 4 zusätzlich zu dem in Spalte 1 angegebenen HS-Code verwendet, sofern die Waren der Spalte 2 nicht eindeutig beschrieben werden können Für diese Waren gelten bei Überschreitung der angeführten Mengen folgende besonderen Bestimmungen:
  • Beförderung nur mit TC 31 ohne Vermerk "Beschränkte Geltung"
  • Keine Beförderung mit TC 33
  • Beachtung von Mindestsätzen bei Anwendung der Einzelsicherheit
  • Verpflichtende Anführung der Warennummer in der Versandanmeldung
  • Keine Beförderung mit TC 32 mit dem Vermerk "Beschränkte Geltung"
  • Zwingende Festlegung einer verbindlichen Beförderungsroute