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- 0. Einführung
0.3. Wirtschaftlicher Nutzen des Zollverfahrens
Die AV ist ein Exportförderungsinstrument. Der wirtschaftliche Vorteil des Verfahrens liegt darin, dass Drittlandswaren ohne Einfuhrabgabenbelastung in der Gemeinschaft mit dem Zweck ihrer späteren Wiederausfuhr einem oder mehreren Be-oder Verarbeitungsvorgängen unterzogen werden können. Die durch die Einfuhrabgabenersparnis bewirkten günstigen Produktionskosten erhöhen die Konkurrenzfähigkeit des Exporteurs auf dem im Vergleich zum Gemeinschaftsmarkt einem deutlich niedrigeren Preisniveau unterliegenden Weltmarkt. Die AV steht jedoch großteils in Konkurrenz zur Produktion von den Drittlandswaren vergleichbaren Gemeinschaftswaren. Das Verfahren darf daher nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es einerseits günstige Exportvoraussetzungen schafft und andererseits die wesentlichen Interessen von Herstellern von den Drittlandswaren gleichartigen Waren nicht wesentlich beeinträchtigt (wirtschaftliche Voraussetzungen).