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Richtlinie des BMF vom 25.04.2008, BMF-010311/0043-IV/8/2008
gültig von 25.04.2008 bis 04.05.2008
VB-0200, Arbeitsrichtlinie Lebensmittel
- Einfuhr von Gelee-Süßwaren in Minibechern
20.4. Ausnahmen
Da den Beschränkungen nur zu gewerblichen Zwecken eingeführte Gelee-Süßwaren unterliegen, sind Einfuhren zum persönlichen oder privaten Gebrauch (z. B. im Post- oder Reiseverkehr) von den Beschränkungen ausgenommen (Dokumentenartcode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7019").