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Richtlinie des BMF vom 01.11.2009, BMF-010311/0061-IV/8/2009
gültig von 01.11.2009 bis 31.01.2013
VB-0720, Arbeitsrichtlinie Produktsicherheit
- 190.2. Verfahren
190.2.4. Tatbestand nach Abschnitt 1.1.2. (Kennzeichnung oder Dokumente)
Die DMF-Verordnung schreibt für das In-Verkehr-Bringen von DMF-haltigen Produkten keine besondere Kennzeichnung vor.