Richtlinie des BMF vom 12.12.2007, BMF-010313/0789-IV/6/2007 gültig von 12.12.2007 bis 08.11.2010

ZK-0910, Arbeitsrichtlinie Versandverfahren

  • 0. Übersicht, Einführung

0.4. Verbote und Beschränkungen

Die Anwendung von administrativen Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrverboten und Beschränkungen (zB Waffen, Kriegsmaterial, Suchtgifte, Nadelholz mit Rinde, lebende Tiere und tierische Erzeugnisse, Pflanzen und Pflanzenteile) sowie von Beförderungsbeschränkungen (zB nach dem Güterbeförderungsgesetz) wird durch die Anwendung des Versandverfahren nicht berührt. Bei den Zollstellen sind daher weiterhin die allenfalls erforderlichen Bewilligungen, Zeugnisse und Bescheinigungen zu verlangen und die vorgeschriebenen Kontrollen vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen.