Warnung

Samstag 19. sowie Sonntag 20. Juli 2025 kann es aufgrund von Wartungsarbeiten zu Ausfällen der Findok kommen!
Wir ersuchen um Ihr Verständnis – Ihr Findok-Team!

Richtlinie des BMF vom 01.05.2009, BMF-010311/0039-IV/8/2009
gültig von 01.05.2009 bis 31.01.2020
VB-0320, Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht
  • 1. Begriffsbestimmungen
  • 1.2. Begriffsdefinitionen

1.2.4. Geflügel

Als Geflügel gelten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane und Rebhühner sowie Laufvögel.

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