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Richtlinie des BMF vom 01.01.2019, BMF-010311/0007-III/11/2019
gültig ab 01.01.2019
VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen
Anlage 10
Musterbescheinigung für deaktivierte Schusswaffen (Anhang III der Verordnung (EU) 2015/2403)
(Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden)