Suchbegriffe anzeigen Änderungen anzeigen
Richtlinie des BMF vom 01.01.2019, BMF-010311/0007-III/11/2019 gültig ab 01.01.2019

VB-0400, Arbeitsrichtlinie Waffen

Anlage 10

Musterbescheinigung für deaktivierte Schusswaffen (Anhang III der Verordnung (EU) 2015/2403)

(Diese Bescheinigung sollte auf fälschungssicherem Papier ausgestellt werden)

Musterbescheinigung für deaktivierte Feuerwaffen