Suchbegriffe anzeigen Änderungen anzeigen
  • Abschnitt:
  • 1
  • /
  • 2
  • /
  • 3
  • /
  • 4
  • /
  • 5
  • /
  • ...
  • /
  • 18
  • >
Richtlinie des BMF vom 29.04.2020, 2020-0.269.663 gültig ab 29.04.2020

UP-6200, Arbeitsrichtlinie Ecuador, Kolumbien, Peru

 

Die Arbeitsrichtlinie UP-6200 (Arbeitsrichtlinie Ecuador, Kolumbien, Peru) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 1. Jänner 2017