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Richtlinie des BMF vom 29.10.2021, 2021-0.754.951
gültig ab 29.10.2021
UP-4401, Arbeitsrichtlinie Georgien
Die Arbeitsrichtlinie UP-4401 (Arbeitsrichtlinie Georgien) stellt einen Auslegungsbehelf zu den den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 4. September 2014