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Richtlinie des BMF vom 25.06.2020, 2020-0.397.062
gültig ab 25.06.2020
UP-4500, Arbeitsrichtlinie Türkei Zollunion
4. Warenkreis
Alle Waren, ausgenommen bestimmte Agrarerzeugnisse (Warenliste siehe UP-4510) und EGKS Waren (Warenliste siehe UP-4520), sind von der Zollunion EU-Türkei erfasst. Der Warenursprung ist in der Zollunion grundsätzlich irrelevant (Ausnahmen gibt es für Waren, die unter EU-Antidumpingregelungen fallen).