Richtlinie des BMF vom 01.07.2014, BMF-010310/0162-IV/7/2013
gültig von 01.07.2014 bis 17.03.2020
UP-4200, Arbeitsrichtlinie EFTA (IS, NO, CH)

Hinweis Beachte

Die Arbeitsrichtlinien im Bereich Ursprung und Präferenzen wurden überarbeitet und den neuesten Entwicklungen angepasst. Die gegenständliche Arbeitsrichtlinie wurde in ihrer Gesamtheit neu gefasst und ersetzt die bisherige Arbeitsrichtlinie UP-3120.

2. Anwendungsbereich

Der präferenzbegünstigte Warenverkehr findet auf Ursprungserzeugnisse der EFTA-Länder sowie auf Ursprungserzeugnisse der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer Anwendung je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU Anwendung (siehe www.bmf.gv.at/Zoll/Für Unternehmen/Ursprung und Präferenzen/Pan-Euro-Med Abkommen).

Der räumliche Anwendungsbereich der Abkommen umfasst die Gebiete der unter Abschnitt 1.3. angeführten Partnerländer; dazu gehören auch deren Hoheitsgewässer.

Zusatzinformationen

in Findok veröffentlicht am:24.06.2014
Materie:
  • Zoll
betroffene Normen:
Verweise:
Schlagworte:Schweiz, Norwegen
Systemdaten: Findok-Nr: 64270.1
aufgenommen am: 24.06.2014 08:15:24
zuletzt geändert am: 01.07.2014
Dokument-ID: 54d9d40f-f031-4f53-9d49-ba368080d77d
Segment-ID: b00aa4fb-dac1-479e-88d5-2ad26e111b58
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