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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .InvFR 2008, Investmentfondsrichtlinien 2008
Einleitung
Die Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008) stellen die Rechtsmeinung des Bundesministeriums für Finanzen über die Besteuerung von Anteilscheinen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds sowie Immobilienfonds dar. Sie sind als Zusammenfassung des für Anteilscheine an Kapitalanlage- und Immobilienfonds zu beachtenden Abgabenrechts anzusehen und damit ein Auslegungsbehelf und Nachschlagewerk für die Praxis. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Die InvFR 2008 dienen zur einheitlichen Rechtsanwendung. Neben den InvFR 2008 bestehen keine weiteren Erlässe; sämtliche allgemeine Aussagen des Bundesministeriums für Finanzen (insb. diverse Informationen) sind, soweit sie noch von Relevanz sind, eingearbeitet. Soweit eine inhaltliche Änderung erforderlich war, wurde diese bei der Einarbeitung berücksichtigt. Sämtliche gesonderten Erlässe und Informationen treten jedenfalls ab sofort außer Kraft und sind nicht mehr zu beachten. Auch Einzelerledigungen, die in den InvFR 2008 keine Deckung mehr finden, sind ab der Veranlagung 2009 nicht mehr zu beachten.
Die InvFR 2008 sind ab der Veranlagung 2008 generell anzuwenden. Bei abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und auf offene Veranlagungsfälle sind die InvFR 2008 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder andere Erlässe für diese Zeiträume günstigere Regelungen vorsehen. Dies gilt jedoch nicht für die Rz 27 bis Rz 29, Rz 36 bis Rz 43, Rz 54 und Rz 267. Diesbezüglich hat eine allgemeine Information stattgefunden, in der die Außerkraftsetzung allfälliger günstigere Aussagen erfolgt ist, weshalb sie jedenfalls ab dem 1.1.2008 anzuwenden sind.
Bundesministerium für Finanzen, 17. Oktober 2008