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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .VB-0300, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz
0. Einführung
0.1. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen für die von den Zollämtern anlässlich der Einfuhr (einschließlich der Durchfuhr) von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Obst, Holz, Saatgut, Erde und Kompost anzuwendenden Beschränkungen sind:
1. das Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzgesetz 1995);
2. die Verordnung über Maßnahmen gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse (Pflanzenschutzverordnung), BGBl. Nr. 253/1996;
3. die Verordnung über Eintrittstellen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995 (Eintrittstellen-Verordnung 2004), BGBl. II Nr. 186/2004;
4. Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet werden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz - GESG), BGBl. I Nr. 63/2002.
0.2. Innergemeinschaftlicher Verkehr
Im innergemeinschaftlichen Verkehr bestehen bei Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen, Obst, Holz, Saatgut, Erde und Kompost keine von den Zollorganen zu überwachenden Verbote und Beschränkungen.