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Richtlinie des BMF vom 25.05.2020, 2020-0.320.769
gültig ab 25.05.2020
UP-4720, Arbeitsrichtlinie Marokko
Die Arbeitsrichtlinie UP-4720 (Arbeitsrichtlinie Marokko) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014