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Richtlinie des BMF vom 04.09.2012, BMF-010313/0667-IV/6/2012
gültig von 04.09.2012 bis 30.04.2016
ZK-1610, Arbeitsrichtlinie - Ausfuhr
Beachte
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Die Änderungen dieser Novelle betreffen die Abschnitte 1.12., 3.2. und 22. c) sowie die Streichung von Anhang I. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
6. Ausfuhr im Postverkehr
Die Einzelheiten über die Zollanmeldung in der Ausfuhr im Postverkehr sind der Arbeitsrichtlinie "Zollanmeldung allgemein" (ZK-0610 Abschnitt 5.) zu entnehmen.