Seitenbereiche:
. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .
Richtlinie des BMF vom 01.02.2007, BMF-010220/0024-IV/8/2007
gültig von 01.02.2007 bis 27.04.2011
AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag
- 1. Allgemeine Weisungen
1.3. Billigkeitserlässe
Zur Erzielung einer einheitlichen Entscheidungspraxis ist bis auf weiteres in allen Fällen, in denen beabsichtigt ist, Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO aus Billigkeitsgründen nachzusehen, die aufsichtsbehördliche Zustimmung des Bundesministeriums für Finanzen einzuholen.