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Richtlinie des BMF vom 17.04.2008, BMF-010313/0219-IV/6/2007
gültig von 17.04.2008 bis 15.01.2012
ZK-1140, Arbeitsrichtlinie "Aktive Veredelung"
0. Einführung
0.1. Rechtsquellen
0.1.1. Verbindliche Rechtsvorschriften
Art. 84 bis 90; 114 bis 129 Zollkodex (ZK)
Art. 496 bis 523; 536 bis 550 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)
Anhänge 67 bis 75 zur ZK-DVO
0.1.2. Leitlinien
Ergänzend zu den verbindlichen Rechtsvorschriften hat die Kommission im ABl. EG Nr. C 269 vom 24. September 2001 Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung veröffentlicht. Diese Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich und haben lediglich erläuternden Charakter. Sie sind als Auslegungs- und Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der Verfahrensvorschriften heranzuziehen.