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Richtlinie des BMF vom 16.01.2012, BMF-010313/0038-IV/6/2012
gültig von 16.01.2012 bis 24.10.2019
ZK-1140, Arbeitsrichtlinie "Aktive Veredelung"
Beachte
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Die substantiellen Änderungen wurden in den Abschnitten 1.3.1.1., 2.1.2.2.1.3., 3.1., 3.1.9.1., 6.1. und 6.6.2.4.2.1. durchgeführt und es wurde der Arbeitsrichtlinie ein neuer Anhang 1 angefügt. Alle anderen Änderungen betreffen Textkorrekturen bzw. Richtigstellungen.
0. Einführung
0.1. Rechtsquellen
0.1.1. Verbindliche Rechtsvorschriften
Art. 84 bis 9090 ZK; 114Art. 114 bis 129 Zollkodex (ZK)
Art. 496 bis 523523 ZK-DVO; 536Art. 536 bis 550 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO)
AnhängeAnhang 67 67 bis 7575 ZK-DVO zur ZK-DVO
0.1.2. Leitlinien
Ergänzend zu den verbindlichen Rechtsvorschriften hat die Kommission im ABl. EG Nr. C 269 vom 2424.09.2001 S. September 20011-50, Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung veröffentlicht. Diese Leitlinien sind nicht rechtsverbindlich und haben lediglich erläuternden Charakter. Sie sind als Auslegungs- und Entscheidungshilfe bei der Umsetzung der Verfahrensvorschriften heranzuziehen.