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Richtlinie des BMF vom 06.10.2020, 2020-0.643.665 gültig ab 06.10.2020

UP-6400, Arbeitsrichtlinie Kanada (CETA)

Die Arbeitsrichtlinie: UP-6400 Kanada (CETA) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.

 

Bundesministerium für Finanzen, 21. September 2017