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Richtlinie des BMF vom 01.03.2007, BMF-010311/0052-IV/8/2007
gültig von 01.03.2007 bis 05.05.2010
VB-0810, Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht
- 2. Einfuhr
2.3. Bewilligungen zum Anschreibeverfahren in der Einfuhr
(1) Für Bewilligungen zum Anschreibeverfahren bestehen keine besonderen Bewilligungsvoraussetzungen.
(2) Bei der Einfuhr von geregelten Stoffen ist gemeinsam mit der ergänzenden Einzelanmeldung die gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 erforderliche Einfuhrlizenz (Original und Durchschriften) der Europäischen Kommission vorzulegen.