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Richtlinie des BMF vom 01.01.2012, BMF-010311/0100-IV/8/2011
gültig ab 01.01.2012
VB-0300, Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz
Die Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Pflanzenschutzgesetzes 2011 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. November 2011