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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .AL-1000, Arbeitsrichtlinie Altlastenbeitrag
1. Allgemeine Weisungen
1.1. Vordrucke
(1) Die Beitragsanmeldungen sind auf dem amtlich aufgelegten Vordruck
Za 86 Altlastenbeitragsanmeldung
abzugeben. Dieser Vordruck steht auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter der Adresseals Speicherversion (Download-Version zum Ausfüllen und Speichern) unter
https://www.bmf.gv.at/service/formulare/zoll_neu/auswahl/_start.htm?NAME=Sonstige
bzw. direkt unter dem Link
http://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/Inter-Zoll/pdfs/9999/za86.pdf
zur Verfügung gestellt. Erläuterungen zur Verwendung dieses Vordrucks finden sich unter
https://www.bmf.gv.at/service/formulare/help/_start.htm.
in der Rubrik "Formulare" unter "Formulare - Zoll" zum Herunterladen zur Verfügung. Die erforderlichen Vordrucke können durch die Beitragspflichtigen auch durch Kopieren selbst hergestelltbloß ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. DerBei Bedarf (z. B. kein Internetzugang eines Beitragspflichtigen) ist der Vordruck hat beivon den Zollstellen zur (kostenlosen) Abgabe aufzuliegenauszudrucken und kostenlos abzugeben.
(2) Für die Erteilung des Auftrags zur buchmäßigen Erfassung der Altlastenbeiträge steht im Zoll Standardset der Vordruck
Altlastenbeitrag - Auftrag zur buchmäßigen Erfassung [VBS048]
zur Verfügung.
(3) Auf die interne Arbeitsrichtlinie Verrechnung des Altlastenbeitrages (RW-3200) wird verwiesen.