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. Zum Inhalt (ALT+0) . Zum Hauptmenü (ALT+1) . Zur Fußzeile (ALT+2) . Zu den Zusatzinformationen (ALT+3) .InvFR 2003, Investmentfondsrichtlinien 2003
Einleitung
Die InvFR 2003 stellen die Rechtsmeinung des
Bundesministeriums für Finanzen über die Besteuerung von
Anteilscheinen an in- und ausländischen Kapitalanlagefonds in der Fassung
der jeweiligen Materiengesetze vor dem Budgetbegleitgesetz 2003 und
Immobilien-Investmentfondsgesetz dar. Eine Anpassung an diese neue Rechtslage
wird zeitgleich mit der Einarbeitung dieser Gesetze in die anderen
Steuerrichtlinien erfolgen.
Die InvFR 2003 sind als Zusammenfassung des für
Anteilscheine an Kapitalanlagefonds zu beachtenden Abgabenrechts und damit als
Auslegungsbehelf und Nachschlagewerk für die Praxis anzusehen. Über
die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus
den Richtlinien nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit
Hinweisen auf diese Richtlinien zu unterbleiben.
Die InvFR 2003 dienen zur einheitlichen
Rechtsanwendung und sind ab der Veranlagung 2003 generell anzuwenden. Bei
abgabenbehördlichen Prüfungen für vergangene Zeiträume und
auf offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2001 und 2002) sind
die InvFR 2003 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume
andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen Gültigkeit haben oder
andere als Richtlinien bezeichnete Erlässe für diese Zeiträume
günstigere Regelungen vorsehen.
Neben den InvFR 2003 bestehen keine weiteren
Erlässe. In die InvFR 2003 werden sämtliche in den EStR 2000,
KStR 2001 enthaltenen Aussagen zu Besteuerung von Anteilscheinen an
Kapitalanlagefonds übernommen. Sofern nach der im Jahr 2003 bestehenden
Rechtslage noch gedeckt, sind auch Einzelerledigungen des Bundesministeriums
für Finanzen eingearbeitet; sie haben daher - soweit sie nicht in den
InvFR 2003 wiederverlautbart sind - ab der Veranlagung 2003 keinerlei
Bedeutung.
Bundesministerium für Finanzen, 28. Jänner
2004