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Richtlinie des BMF vom 28.10.2021, 2021-0.754.875
gültig ab 28.10.2021
UP-4200, Arbeitsrichtlinie EFTA (IS, NO, CH)
Die Arbeitsrichtlinie UP-4200 (Arbeitsrichtlinie EFTA [IS, NO, CH]) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.
Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diese Arbeitsrichtlinie zu unterbleiben.
Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2014