Richtlinie des BMF vom 16.12.2005, 07 2501/4-IV/7/01 gültig von 16.12.2005 bis 13.12.2011

LStR 2002, Lohnsteuerrichtlinien 2002

Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 stellen einen Auslegungsbehelf zum Einkommensteuergesetz 1988 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Die Lohnsteuerrichtlinien sind als Zusammenfassung des geltenden Lohnsteuerrechts und somit als Nachschlagewerk für die Verwaltungspraxis und die betriebliche Praxis anzusehen. Sie basieren auf den Lohnsteuerrichtlinien 1999.
  • 12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG 1988)

12.8 ABC der außergewöhnlichen Belastungen

12.8.1 Adoption

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Kosten der Adoption eines Kindes stellen in der Regel keine außergewöhnliche Belastung dar (VwGH 23.10.1984, 84/14/0081).