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Richtlinie des BMF vom 22.03.2005, 06 0104/9-IV/6/00
gültig ab 22.03.2005
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000
- 18 Veräußerungsgewinne (§ 24 EStG 1988)
- 18.2 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes (§ 24 Abs. 2 und 3 EStG 1988)
18.2.8 Methoden der Ermittlung
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Der Veräußerungsgewinn kann auf Grund der so genannten Brutto- oder Nettomethode ermittelt werden. Die Nettomethode, bei der der Veräußerungsgewinn über das Buchkapitalkonto ermittelt wird, entspricht der gesetzlichen Bestimmung im § 24 Abs. 2 EStG 1988. Bei der Bruttomethode erfolgt die Ermittlung analog zur umsatzsteuerlichen Vorgangsweise. Der gesamte Veräußerungserlös entspricht dem Entgelt iSd UStG 1994.