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Richtlinie des BMF vom 22.02.2007, BMF-010206/0201-VI/5/2006
gültig von 22.02.2007 bis 11.02.2019
GebR, Gebührenrichtlinien
Die Gebührenrichtlinien (GebR) stellen einen Auslegungsbehelf zum Gebührengesetz 1957 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.- 12. Entstehen der Gebührenschuld (§ 16 GebG)
12.7. Entstehen der Gebührenschuld beim Wechsel
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Das Gesetz knüpft den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld beim Wechsel an verschiedene Tatbestände, die in der Eigenheit der wechselrechtlichen Vorgänge begründet sind, an:
- Körperliche Übergabe der Wechselurkunde,
- Indossierung,
- Annahme (Akzept),
- amtlicher Gebrauch,
- Vervollständigung.
Näheres siehe Rz 1067 ff.