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- Fassung vom 21.02.2018
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Richtlinie des BMF vom 01.01.2008, BMF-010307/0310-IV/7/2007
gültig ab 01.01.2008
MO-8300, Arbeitsrichtlinie "Gemeinsame Agrarpolitik" (MO-8300)
- 3. Agrarzoll, Abgaben und Erstattung
- 3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
3.6.2. Zusatzzoll Zucker und Zusatzzoll Mehl (ZZ und ZM)
Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird ein Zusatzzoll, entweder ein Zusatzzoll Zucker (ZZ) oder ein Zusatzzoll Mehl (ZM), eingehoben. Dieser Zusatzzoll ist im TARIC ersichtlich und als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt.
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Zusatzinformationen
- In Findok veröffentlicht am:
- 21.12.2007
- betroffene Normen:
- Materie:
- Zoll
- Schlagworte:
- Gemeinsame Agrarpolitik
- Systemdaten:
- Findok-Nr: 31694.1, aufgenommen am: 21.12.2007 12:51:33, zuletzt geändert am: 10.01.2008, Dokument-ID: 42bdbb07-a901-48b3-8771-db85046b4cbe, Segment-ID: d2de6f20-8179-465b-ba1a-2778aca2149e