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Richtlinie des BMF vom 15.02.2007, BMF-010314/0128-IV/8/2007
gültig von 15.02.2007 bis 30.11.2008
ZT-2500, Arbeitsrichtlinie "Verwaltung der Zollkontingente im Windhundverfahren"
Kontingentverwaltung- Einleitung
1.4. Bekanntgabe der Zollkontingente und Zollplafonds
Die Zollkontingente und Zollplafonds sind in e-Zoll unter "Kontingent" unter Angabe der Kontingent- bzw. Plafondnummer angeführt.
Im Feld "Einheit" der Kontingentdatenbank ist bei jedem Zollkontingent und Zollplafond angeführt, welche Mengeneinheit anzumelden ist.
Der von Brüssel bekannt gegebene Stand über die
- Eröffnung von Zollkontingenten
- Sperre von Zollkontingenten
- Erschöpfung von Zollkontingenten
- Wiedereröffnung von Zollkontingenten und
- Nichtanwendung von Zollplafonds
kann in e-Zoll bzw. in der Kontingentdatenbank abgefragt bzw. bei der Kontingentstelle telefonisch ermittelt werden. Diese Daten sind auch auf der Web-site der Europäischen Kommission abrufbar.
Jedermann hat das Recht, gegen Ersatz der Gestehungskosten, Ausdrucke der entsprechenden Teile von e-Zoll oder der Kontingentdatenbank über den aktuellen Stand der Zollkontingente zu erhalten.